I. Einführung in die Problematik
Wenn sich ein Kaufvertrag nach seiner Durchführung als nichtig erweist oder aufgehoben wird, entsteht ein zweiseitiges Kondiktionsverhältnis. Der Verkäufer hat Anspruch auf die geleistete Sache, der Käufer auf den gezahlten Preis1). Die Parteien erfüllen ihre Verpflichtungen durch die Rückstellung der erbrachten Leistungen.