I. Geschichtlicher Abriß
1. Einleitung
In den letzten Jahren beschloß der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen im Unterhaltsrecht sowohl auf dem Gebiet des Zivilrechts1) als auch des Steuerrechts2). Da es wechselseitige Abhängigkeiten gibt, stellt sich so manches Koordinierungsproblem, das bei der Gesetzgebung nicht immer beachtet wurde3) und somit zur Lösung an Rechtsprechung und Rechtswissenschaft4) weitergegeben wurde. Bei der Lösung dieser anstehenden Probleme sind auch weiter zurückliegende geschichtliche Entwicklungen zu berücksichtigen, da der Zweck der Norm häufig erst durch ihre Entstehungsgeschichte deutlich wird.