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§ 108 Abs 1, § 229 Abs 1 und § 231 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 215 Heft 7 und 8 v. 9.4.1983

§ 108 Abs 1 StGB, § 229 Abs 1 StGB, § 231 Abs 1 StGB

Das Vergehen der Täuschung nach § 108 ist gegenüber dem des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 materiell subsidiär. – Bei Unterdrückung eines fremden Ausweises und Verwendung der Urkunde zur eigenen Ausweisleistung treffen die Vergehen nach § 229 Abs 1 und § 231 Abs 1 in Realkonkurrenz zusammen.

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