I.
In seiner Arbeit „Verfassungsnovelle 1981 und Staatsgrundgesetznovelle 1982“ in den JBl 1982, 577 glaubt Ermacora, die Streichung der Worte „und der Personalvertretung“ im Art 21 Abs 2 B-VG hätte zur Folge gehabt, daß die Länder auch weiterhin das Personalvertretungsrecht für Bedienstete nicht regeln dürfen, die in Betrieben tätig sind.