§ 292 ASVG
Einkünfte auf Grund einer Wertsicherungsklausel zu Kaufpreisraten sind ebenso wie Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigen.
OLG Wien, 01.03.1982, 35 R 23/82
§ 292 ASVG
Einkünfte auf Grund einer Wertsicherungsklausel zu Kaufpreisraten sind ebenso wie Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigen.
OLG Wien, 01.03.1982, 35 R 23/82