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§ 15 Abs 3 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 103 Heft 3 und 4 v. 12.2.1983

§ 15 Abs 3 StGB

Bei Beurteilung der Tauglichkeit eines Versuchs ist von einer ex-ante-Betrachtung und dem Eindruck auszugehen, den ein mit Durchschnittswissen ausgestatteter Beobachter vom Täterverhalten und den Möglichkeiten der Herbeiführung des strafgesetzwidrigen Erfolges gewinnt.

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