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§ 24 Abs 1 WEG 1975; § 863 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteRainer SprungJBl 1983, 43 Heft 1 und 2 v. 22.1.1983

§ 24 Abs 1 WEG 1975, § 863 ABGB

Vereinbarungen, die geeignet sind, die dem Wohnungseigentumsbewerber oder Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechte aufzuheben oder zu beschränken, sind dann rechtswirksam, wenn im Verhältnis zwischen den Vertragsteilen eine Vertragsübermacht nicht besteht1)1)Dieselbe Rechtsansicht sprach der OGH bereits in seiner E 15.1.1980, 5 Ob 748/79, aus.. – Zum schlüssigen Eintritt eines Rechtsnachfolgers in eine vertragliche Garagengebrauchsregelung zwischen Wohnungseigentümern.

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