vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 Abs 1 und § 46 IPRG; §§ 45, 1041 und 1435 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteMichael SchwimannJBl 1983, 540 Heft 19 und 20 v. 1.10.1983

§ 16 Abs 1 IPRG, § 46 IPRG, § 45 ABGB, § 1041 ABGB, § 1435 ABGB

Ein in Österreich unter Jugoslawen nach jugoslawischen Bräuchen veranstaltetes Fest anläßlich der Begründung einer Lebensgemeinschaft (ohne feste Absicht späterer Eheschließung) ist weder Eheschließung noch Verlobung. – Die Rückforderung von Leistungen und Geschenken nach Auflösung einer solchen Lebensgemeinschaft ist nach österr Recht zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!