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Kritische Bemerkungen zu § 34 Abs 2 und 3 Kreditwesengesetz

KorrespondenzDr. Heinrich KneifelJBl 1983, 501 Heft 17 und 18 v. 3.9.1983

Befaßt man sich näher mit den Normen des BG v 24.1.1979 über das Kreditwesen (KreditwesenG – KWG) BGBl 1979/63, die das Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Berechtigung zum Gegenstand hat, so stößt man auf Probleme verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Natur.

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