§ 138 Abs 2 lit c ASVG, § 2 SUG
Es war der Wille des Gesetzgebers, daß der Ausfall an Arbeitsentgelt dem Bezieher einer Sonderunterstützung bei Auslandsaufenthalt nicht ersetzt werden sollte. Daher gebührt in diesem Fall auch kein Krankengeld.
OLG Wien, 05.04.1983, 35 R 48/83