§ 402 EO, § 65 EO, § 58 Abs 2 EO
Im Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis nicht statt.
OGH, 18.01.1983, 4 Ob 302/83
§ 402 EO, § 65 EO, § 58 Abs 2 EO
Im Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis nicht statt.
OGH, 18.01.1983, 4 Ob 302/83