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§§ 402, 65 und 58 Abs 2 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1983, 493 Heft 17 und 18 v. 3.9.1983

§ 402 EO, § 65 EO, § 58 Abs 2 EO

Im Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis nicht statt.

OGH, 18.01.1983, 4 Ob 302/83

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