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Zur Fortentwicklung des österreichischen Gesellschaftsrechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre*)*)Nach einem in der Richterwoche in Ottenstein am 2.5.1983 gehaltenen Vortrag.

AufsätzeRechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Walther KastnerJBl 1983, 457 Heft 17 und 18 v. 3.9.1983

Die Gerichte müssen sich in zunehmendem Maße mit gesellschaftsrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die Gesetzgebung hat in letzter Zeit mit Teilnovellen in das Gesellschaftsrecht gestaltend eingegriffen, was im Schrifttum regen Widerhall gefunden hat; aber auch die Rechtsprechung muß sich mit der Auslegung der neuen Vorschriften befassen. Die Entwicklung unseres Gesellschaftsrechts wird daher getragen durch ein Zusammenwirken von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre, das – wie ich meine – unser Interesse verdient.

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