Die Gerichte müssen sich in zunehmendem Maße mit gesellschaftsrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die Gesetzgebung hat in letzter Zeit mit Teilnovellen in das Gesellschaftsrecht gestaltend eingegriffen, was im Schrifttum regen Widerhall gefunden hat; aber auch die Rechtsprechung muß sich mit der Auslegung der neuen Vorschriften befassen. Die Entwicklung unseres Gesellschaftsrechts wird daher getragen durch ein Zusammenwirken von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre, das – wie ich meine – unser Interesse verdient.