Die neuen Vorschriften über die Erlangung des Doktorgrades der Rechtswissenschaften provozieren förmlich die Frage nach dem Bild, welches sich der Gesetz- bzw Verordnungsgeber vom promovierten Juristen macht.
Die neuen Vorschriften über die Erlangung des Doktorgrades der Rechtswissenschaften provozieren förmlich die Frage nach dem Bild, welches sich der Gesetz- bzw Verordnungsgeber vom promovierten Juristen macht.