Art 140 B-VG, Art 144 B-VG
Das Ziel, normlogische Experimente und den Zusammenbruch sowohl der „Steuererhebung nach kapitalistischen Besteuerungsgrundsätzen“ als auch „unseres kapitalistisch-faschistischen Regimes“ herbeizuführen, gilt nicht als Legitimation zur Anrufung des VfGH.