Fragen der Geltung1) und der Grundnormen2) sind nach wie vor in der rechtswissenschaftlichen Diskussion aktuell. Dennoch hat es den Anschein, als würde es langsam zu einer Klärung dieser vielschichtigen und teilweise widersprüchlichen Begriffe kommen3). Meines Erachtens ist insbesondere auf folgende begriffliche Unterschiede hinzuweisen: