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„Normative“ oder „Politologische“ Staatslehre?

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Friedrich KojaJBl 1982, 189 Heft 7 und 8 v. 10.4.1982

Mit dem „Grundriß einer Allgemeinen Staatslehre“ (1979) verfolgte Ermacora, wie aus dem Vorwort dieses Buches hervorgeht, mehrere Ziele: Einerseits sollte auf Kritik und Anregungen eingegangen werden, die zur „Allgemeinen Staatslehre“ des Verfassers (1970) geäußert worden waren; andererseits war auch die neueste Entwicklung der „Verfassungswirklichkeit“ des westlichen Gesellschaftssystems zu berücksichtigen (8). Schließlich wollte (und will) Ermacora „den Studierenden und den Standortsuchenden ansprechen“ (9), weshalb Literatur und Anmerkungsapparat bewußt in Grenzen gehalten sind. Daß im „Grundriß“ immer wieder Bezugnahmen auf die umfassendere „Allgemeine Staatslehre“ erfolgt sind, ist verständlich, hatte Ermacora doch damals eine Ordnung des bis 1969 angefallenen Materials – sowohl an wissenschaftlichen Äußerungen als auch an Fakten – versucht. Gleichwohl ist der „Grundriß“ – aus den dargelegten Gründen – keine einfache Kurzfassung.

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