§ 175 ASVG
Ein Unfall beim Eigenheimbau, mag das Haus auch ua und nebenbei zur Verwahrung des Arbeitsgerätes dienen, kann nicht als Arbeitsunfall angesehen werden. Die besonders kasuistische Formulierung der Bestimmungen des § 175 ASVG verwehrt es, diese Vorschriften extensiv zu interpretieren.