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§ 1325 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 152 Heft 5 und 6 v. 13.3.1982

§ 1325 ABGB

Auch der durch Körperverletzung entgangene Verdienst als Prostituierte ist zu ersetzen und zwar, da er konkret zu berechnen ist, nicht beschränkt auf die Höhe eines existenzdeckenden Einkommens.

OGH, 12.05.1981, 2 Ob 62/81

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