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§§ 68 und 71 Abs 1 EheG; § 143 Abs 2 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 660 Heft 23 und 24 v. 11.12.1982

§ 68 EheG, § 71 Abs 1 EheG, § 143 Abs 2 ABGB

Eine Beitragspflicht nach § 68 EheG kann nur dann begründet werden, wenn der Unterhalt des bedürftigen Ehegatten nicht in ausreichendem Maße durch unterhaltspflichtige Verwandte gedeckt werden kann.

OGH, 07.10.1981, 3 Ob 562/81

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