§ 762 ABGB, § 763 ABGB, § 757 ABGB, § 754 ABGB
Sind Vorfahren des Erblassers oder deren Repräsentanten vorhanden, so ist das ue Kind des Erblassers neben dessen Witwe zu einem Drittel gesetzlich erbberechtigt und daher auch pflichtteilsberechtigt (zB wenn die Witwe zum Alleinerben eingesetzt ist). – Pflichtteilsansprüche sind im streitigen Verfahren festzustellen. – Ein Pflichtteilsrecht kann durch Testament nicht entzogen werden.