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Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und ihre Vollstreckung im Inland

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hans Hoyer*)*)Die Arbeit gibt den um die wichtigsten Nachweise ergänzten Vortrag wieder, den der Autor im Rahmen des zivilistischen Hochschulkurses in Altmünster am 1.10.1981 gehalten hat.JBl 1982, 634 Heft 23 und 24 v. 11.12.1982

I. Einführung in die Problematik

Der immer intensiver werdende Außenhandel wie die früher ungeahnte Mobilität vor allem der Europäer konfrontieren Gerichte, Verwaltungsbehörden, Parteien und deren Vertreter immer häufiger mit der Frage, welche Bedeutung einer ausländischen Entscheidung zukommt. Der enorme Bereich des Themas zwingt sofort, soll der Rahmen eines faßbaren Vortrags nicht überschritten werden, zur Beschränkung. Diese ergibt sich aus der Veranstaltung fast ganz von selbst: gerichtliche Entscheidungen in Zivilsachen. Eine solche Abgrenzung hält einmal die komplizierten Probleme der Verwaltungsentscheidungen in Zivilsachen1)1)Gerade in diesem Bereich müßte ein funktionellorganisatorisches Herausheben der Zivilsachen (vgl § 1 JN) auf Probleme stoßen. heraus, wie sie ermöglicht, die verwickelten Fragen der Entscheidungen in Strafsachen ebenso auszuklammern wie die aus dem Bereich des materiellen Verwaltungsrechts, in dem noch zwischen Gebühren- und Abgabensachen, Verwaltungsstrafsachen und (normalen) Verwaltungssachen zu unterscheiden wäre. Dennoch wäre es vermessen, das so eingegrenzte Gebiet als völlig komplikationslos anzusehen.

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