Art 26 Abs 4 Sozialversicherungsabkommen Österreich-BRD idF BGBl 1969/382, § 224 ASVG, § 225 ASVG, § 226 ASVG
Das Abkommen zwischen Österreich und der BRD über Soziale Sicherheit stellt nicht auf Beschäftigungs-, sondern auf Versicherungszeiten ab. Nachweise einer Beschäftigung ohne Beweis, daß aus ihr auch Beiträge entrichtet wurden, reichen nicht aus, Versicherungszeiten im Sinne dieses Abkommens anzunehmen.