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§§ 397 a und 442 a ZPO; §§ 8 f und 19 MahnG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 43 Heft 1 und 2 v. 23.1.1982

§ 397a ZPO, § 442a ZPO, § 8 MahnG, § 9 MahnG, § 19 MahnG

Auch dann, wenn der Beklagte erfolgreich Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl erhoben hatte, kann er ein danach ergangenes echtes Versäumungsurteil mit Widerspruch bekämpfen; hierin liegt kein Rechtsmißbrauch.

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