§ 1 WEG, § 12 Abs 2 Z 2 WEG
Ein Freischwimmbad samt Kabinentrakt und Liegewiese ist keine „selbständige Räumlichkeit“, an der Wohnungseigentum begründet werden kann. Ein Miteigentümer der Liegenschaft ist durch Einverleibung des Wohnungseigentümers am Schwimmbad in seinem Eigentum verletzt und daher zur Löschungsklage berechtigt. Eine baubehördliche Bescheinigung nach § 12 Abs 2 Z 2 WEG bindet das Gericht bei Prüfung der Sonderrechtsfähigkeit iSd § 1 WEG nicht.