§ 20 StGB, § 304 Abs 2 StGB
Der Verfall eines Geschenks oder einer anderen Zuwendung von Geldeswert ist nicht nur bei Entgegennahme durch den Täter einer strafbaren Handlung zulässig, sondern auch, wenn das strafbare Verhalten in der Annahme der Zuwendung selbst besteht.
OGH, 29.05.1980, 13 Os 46/80