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§ 29 Abs 1 und 2, § 103 GBG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans HoyerJBl 1981, 155 Heft 5 und 6 v. 14.3.1981

§ 29 Abs 1 GBG, § 29 Abs 2 GBG, § 103 GBG

Die Bestimmung des Ranges mehrerer Pfandrechte zueinander, um deren Einverleibung der Liegenschaftseigentümer unter einem ansucht, steht dem Liegenschaftseigentümer frei.

OGH, 16.09.1980, 5 Ob 19/80

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