Die für die Gesetzgebung verantwortlichen Stellen in Österreich schicken sich an, Hand an die geltende Regelung des Verfahrens vor den Zivilgerichten zu legen. Nach den umfassenden Reformen im Bereich des materiellen Rechts sei nunmehr die Zeit dafür reif, Unzulänglichkeiten, die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft an den geltenden Verfahrensgesetzen ausgemacht haben oder zumindest zu haben glauben, zu beseitigen und damit diese Gesetze an die Erfordernisse des ausgehenden 20. Jahrhunderts anzupassen1).