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§§ 3, 281 Abs 1 Z 4, 473 und 489 StPO; Art 6 Abs 3 lit d MRK:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 445 Heft 15 und 16 v. 1.8.1981

§ 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 473 StPO, § 489 StPO, Art 6 Abs 3 lit d MRK

Im Verfahren über eine Schuldberufung darf die beantragte persönliche Vernehmung eines vom Erstgericht nicht gehörten Tatzeugen zur Überprüfung oder Entlastung des leugnenden Angeklagten vom Berufungsgericht nicht abgelehnt werden.

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