Die bisherigen zivilprozessualen Referate dieses richterlichen Fortbildungsseminars waren der Bedeutung des Entwurfs eines BG, mit dem die Vorschriften über das zivilgerichtliche Verfahren geändert werden (Zivilverfahrens-Nov 1979), gewidmet; mir ist die Aufgabe gestellt, Fragen um und Zielsetzungen für eine künftige größere Zivilprozeßreform aufzuzeigen.
Zwei Tatsachen sind heute konstatierbar: