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§ 55 JN; § 501 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 267 Heft 9 und 10 v. 10.5.1980

§ 55 JN, § 501 ZPO

Entspringen mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche einer einheitlichen Ursache, so stehen sie in einem tatsächlichen Zusammenhang und werden zusammengerechnet.

OGH, 11.09.1979, 5 Ob 660/79

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