§ 260 Abs 2 BAO, § 307 Abs 1 BAO
Aus dem Grundsatz der Prozeßökonomie (§ 307 Abs 1 BAO) ergibt sich, daß die in § 260 Abs 2 BAO erfolgte Aufzählung von Bescheiden auch den Abspruch über die Berufung gegen einen die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheid einschließt (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).