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§§ 1 und 11 bgld GVG; §§ 897 und 696 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 201 Heft 7 und 8 v. 12.4.1980

§ 1 bgld GVG, § 11 bgld GVG, § 897 ABGB, § 696 ABGB

Die grundverkehrsrechtlich erforderliche Genehmigung des Kaufvertrages ist für diesen aufschiebende (Rechts-) Bedingung, vor deren Eintritt die Hauptleistungsansprüche aus dem Vertrag nicht entstehen. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, alle jene Erklärungen abzugeben, die zur Erlangung der Genehmigung selbst erforderlich sind.

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