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Pistenordnungen in Tirol

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Rainer Sprung , Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 1980, 133 Heft 5 und 6 v. 15.3.1980

Die in die Alpenländer gelangenden Berichte über die Durchquerung Grönlands durch Fridtjof Nansen auf Schneeschuhen vor nunmehr 90 Jahren lösten auch hier eine erste, seither nicht mehr abbrechende Begeisterungswelle für den Schilauf aus. Seither ist der Schisport in allen seinen Ausübungsarten zur sozialen Massenerscheinung geworden; die den Boom tragenden Auftriebskräfte, wie etwa eine vermehrte Freizeit, eine zunehmende Konsumkraft breiter Bevölkerungsschichten durch Erhöhung ihres Realeinkommens, eine fortschreitende Popularisierung auch des Wintersports zur Volksertüchtigung, lassen einen Abschluß der Entwicklung noch gar nicht absehen. Freilich: Mit einer solchen Entwicklung einer anfangs belächelten winterlichen Betätigung einzelner Individualisten zum Massensport nehmen die Reibungsflächen und -situationen der einzelnen Sportausübenden untereinander rapide zu. Ein imposantes „Unfallgeschehen“1)1)Vgl die von Rabofsky und Dellisch zunächst in den Berichten von den Kapruner Gesprächen über Sicherung vor Berggefahren, hrsg von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, ab 1969 hrsg vom Österr Kuratorium für Sicherung vor Berggefahren, und ab 1972 in den Jahrbüchern dieses Kuratoriums „Für die Sicherheit im Bergland“ zumindest seit 1967 erfaßten einschlägigen Ziffern zum „Unfallgeschehen in den österr Bergen“; siehe weiters die bei Sprung-König, Vorwort, in: Sprung-König, Das österr Schirecht (1977) 1 f Anm 4, und bei denselben, Das Recht zur mechanischen Schipistenpräparierung, JBl 1979, 407 FN 16, angeführten Belege; jüngst „Skiunfälle steigen europaweit“, Tiroler Tageszeitung vom 9.11.1979, 7, und „Es krachen Knochen und Kassen“, in: medizin populär 6/79, 6 f., dessen Ausmaß sogar schon zu Diskussionen über Zuschläge zu Krankenversicherungsbeiträgen bei Wintersportlern geführt hat2)2)Vgl „Erneut Diskussion über Zuschlag auf Zigaretten und auf Liftkarten“, Neue Kronenzeitung vom 14.3.1979, 2., liefert hiezu einen deutlichen Beweis. Es verwundert nicht, daß erste Verhaltens-Codices, die Risken und Gefahren dieses „geselligen“ Sportes durch generelle Regeln zu verringern suchten, schon sehr früh datieren3)3)Als Kuriosum mag noch die vom Schneeschuhclub Frankfurt/Main 1895 beschlossene „Laufordnung“ angesehen werden (hiezu Pichler, Rechtsprobleme um Pistenordnungen in Österreich, in: Sprung-König, Schirecht 258 f). Pichler (aaO 259) datiert „die erste in Österr von einer Behörde erlassene VO zur generellen Regelung des Verhaltens auf Wintersportgeländen“ in das Jahr 1955; in Wirklichkeit etwa erging schon am 14.1.1937 – „auf Grund des § 14 Abs 2 des Bundesverfassungsübergangsgesetzes (BGBl Nr 75 ex 1934)“ – eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, welche das Verhalten der Schifahrer „auf der Skiabfahrtsstrecke vom Patscherkofel (Familienabfahrt) über Heiligwasser bis Schönruh, auf der Skiabfahrtsstrecke Patscherkofel (Ißhütte-Sistrans), auf der Glungezerabfahrt über die Riegenhütte nach Hall, auf der Abfahrt Muttereralpe nach Mutters (Fis- und alte Abfahrt) und auf der Abfahrt Seegrube-Hungerburg“ normierte (abgedruckt in den Mitteilungen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins 1938, 26)..

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