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§ 74 Z 4, §§ 146, 302 und 313 StGB; § 2 Abs 1 PostsparkassenG BGBl 1969/458:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1980, 664 Heft 23 und 24 v. 13.12.1980

§ 74 Z 4 StGB, § 146 StGB, § 302 StGB, § 313 StGB, § 2 Abs 1 PostsparkassenG idF BGBl 1969/458

Strafbare Handlungen von Postangestellten im Rahmen des Postscheck- und Postsparverkehrs fallen unter jene Straftaten, bei welchen gemäß § 313 das Höchstmaß der angedrohten Freiheits- oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden kann.

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