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§ 12 Abs 3, §§ 23, 25 und 29 VersVG; § 2 Z 14 KFG; Art 7 AKHB und § 58 Abs 2 KDV:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 658 Heft 23 und 24 v. 13.12.1980

§ 12 Abs 3 VersVG, § 23 VersVG, § 25 VersVG, § 29 VersVG, § 2 Z 14 KFG, Art 7 AKHB, § 58 Abs 2 KDV

Das Fahren mit einem Fahrzeug (Mofa), das die höchstzulässige Bauartgeschwindigkeit überschreiten kann, bedeutet objektiv eine Gefahrenerhöhung, welche bei Erheblichkeit (Erhöhung der Geschwindigkeit um 25% über das zulässige Ausmaß) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.

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