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§§ 19 ff JN; § 65 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 487 Heft 17 und 18 v. 6.9.1980

§ 19 JN, § 20 JN, § 21 JN, § 65 EO

Die Rekursfrist gegen Beschlüsse über Ablehnungsanträge beträgt auch im Exekutionsverfahren 14 Tage.

OGH, 21.11.1979, 3 Ob 129/79

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