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§ 56 Abs 2 FinStrG:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1980, 445 Heft 15 und 16 v. 2.8.1980

§ 56 Abs 2 FinStrG

Im Anwendungsbereich des FinStrG tritt durch einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist und darauf ergehende abweisende Entscheidung des FA – anders als im Anwendungsbereich der BAO – keine Hemmung der Berufungsfrist ein.

VwGH, 11.05.1979, 730/79

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