§ 396 EO
Endet im Lauf des Rechtsmittelverfahrens gegen den Beschluß auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung die Einmonatsfrist des § 396 EO, so fehlt dem Rechtsmittelwerber von nun ab das Rechtsschutzinteresse.
OGH, 12.11.1979, 1 Ob 747/79
§ 396 EO
Endet im Lauf des Rechtsmittelverfahrens gegen den Beschluß auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung die Einmonatsfrist des § 396 EO, so fehlt dem Rechtsmittelwerber von nun ab das Rechtsschutzinteresse.
OGH, 12.11.1979, 1 Ob 747/79