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Zur Abgrenzung von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Josef Walter AichlreiterJBl 1980, 406 Heft 15 und 16 v. 2.8.1980

1. Der Entwurf über die Umkehr der Beschwerdeabtretung*)*)Auf die während der Drucklegung dieses Aufsatzes zum gleichen Thema erschienenen Arbeiten von Walter, Überlegungen zu einer Neuabgrenzung zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, ÖJZ 1979, 255; und Azizi, Das Verhältnis der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes, in: Ermacora, (Hrsg), Allgemeines Verwaltungsrecht 567, kann nicht näher eingegangen werden.

Mit gewisser Regelmäßigkeit werden in letzter Zeit am B-VG – dessen Zitierung als „in der Fassung von 1929“ nur mehr von historischem Interesse ist – Modifikationen vorgenommen, die sich nicht gerade durch Ausgewogenheit in der Zielsetzung auszeichnen.

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