vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 91 Abs 1 und § 109 Abs 3 Z 3 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 327 Heft 11 und 12 v. 7.6.1980

§ 91 Abs 1 StGB, § 109 Abs 3 Z 3 StGB

Zum Begriff: „mehrere Personen“; für die Verwirklichung des Tatbilds nach § 109 Abs 3 Z 3 StGB genügt es, daß das Eindringen von mindestens zwei Personen erzwungen wird.

OGH, 04.09.1979, 11 Os 83/79

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!