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§§ 11, 21 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 272 Heft 9 und 10 v. 12.5.1979

§ 11 StGB, § 21 Abs 1 StGB

Eine Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB erfordert nur, daß die Zurechnungsfähigkeit in einer geistigen oder seelischen Abartigkeit wurzelt, nicht aber, daß sie deren alleinige Ursache ist.

OGH, 17.10.1978, 9 Os 96/78

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