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§§ 932, 1167, 1313 a, 1298 und 933 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 259 Heft 9 und 10 v. 12.5.1979

§ 932 ABGB, § 1167 ABGB, § 1313a ABGB, § 1298 ABGB, § 933 ABGB

Der Werkunternehmer haftet auf Schadenersatz für den Verbesserungsaufwand (Entfernung eines schadhaften Estrichs und Anbringung eines neuen) bei zu vertretender Mangelhaftigkeit des Werkes.

OGH, 31.08.1978, 6 Ob 687/78

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