vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umweltschutz und Privatrecht

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Josef Aicher*)*)Zugleich eine Besprechung von: Privatrecht und Umweltschutz. Hrsg von Rudolf Strasser. Mit Beiträgen von Peter Jabornegg, Peter Rummel und Rudolf Strasser. 191 S. Linz: Institut f. Kommunalwissenschaften und Umweltschutz. 1976.JBl 1979, 235 Heft 9 und 10 v. 12.5.1979

Lange Zeit schien es, als wäre das Umweltschutzrecht nahezu ausschließlich eine Domäne des öffentlichen Rechts. Sieht man von Moser, der schon 1975 den Umweltschutz als Aufgabe des Zivilrechts erkannt hat1)1)ÖJZ 1975, 375 ff., und den kurzen Ausführungen Krehans2)2)Der Umweltschutz nach dem ABGB, ImmobZ 1973, 101 ff ab, ist bisher eine eingehendere Diskussion der Umweltschutzproblematik nur unter ihrem öffentlichrechtlichen Aspekt erfolgt3)3)Vgl. etwa Wimmer, Umweltschutz als Aufgabe des öffentlichen Rechts, ÖJZ 1971, 645 ff; Wimmer, System des österr Umweltschutzrechts, in: Beiträge zum Umweltschutz (1972–1974) 79 ff; Drobil, Umweltschutz und Raumplanung, in: Beiträge zum Umweltschutz (1972–1974) 181 ff; Wimmer, Strategie für ein umweltfreundliches Recht in Österreich, JBl 1972, 556 ff; Wimmer, Das selbständige Verordnungsrecht der Gemeinde und gemeinderechtlicher Umweltschutz, JBl 1972, 169 ff; Schambeck, Umweltschutz und Rechtsordnung, ÖJZ 1972, 617 ff; Korinek, Verfassungsrechtliche Probleme des Umweltschutzes im Bundesstaat, WiPolBl 1971, 72 ff; Demmelbauer, Gesetzlicher Umweltschutz in Österreich, WiPolBl 1973, 13 ff; Kopp, Organisatorische Probleme des Umweltschutzes im Bereich der öffentlichen Verwaltung, JBl 1977, 247 ff, 296 ff.. Daß dabei die zivilrechtliche Dimension der Umweltschutzproblematik zu kurz kam, ja sogar der Leistungsfähigkeit des Zivilrechts für die Gestaltung einer menschenfreundlichen Umwelt mit unverhohlenem Mißtrauen begegnet wurde, nimmt nicht wunder. Wörtlich wiedergegeben – weil symptomatisch – sei eine diesbezügliche Äußerung Schambecks: „Dem aus einer Zeit feudaler und patriarchalischer Ordnung stammenden ABGB ist die heutige soziale Funktion des Eigentums in ihrer den Umweltschutz einschließenden Weise nicht geläufig.“4)4)AaO 619. Es ist daher besonders zu begrüßen, daß in der von Rudolf Strasser herausgegebenen Schrift „Privatrecht und Umweltschutz“ die Autoren Peter Jabornegg, Peter Rummel und Rudolf Strasser eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit des Zivilrechts im Bereich des Umweltschutzes dokumentieren5)5)Schriftenreihe „Kommunale Forschung in Österreich“, Bd 26, Institut für Kommunalwissenschaften und Umweltschutz, Wien–München, Jugend und Volk Verlags-GesmbH (1976)..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!