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§ 15 MuttSchG; § 917 ABGB; § 502 Abs 3 Satz 1 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 215 Heft 7 und 8 v. 14.4.1979

§ 15 MuttSchG, § 917 ABGB, § 502 Abs 3 ZPO

In Betriebsvereinbarungen festgelegte Freiflüge und Flugbegünstigungen sind als Naturalleistungen des Arbeitgebers ein während des Karenzurlaubes ruhendes Arbeitsentgelt. – Zum Entgelt gehört jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, daß er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung

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