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§ 302 StGB; § 28 DP:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 212 Heft 7 und 8 v. 14.4.1979

§ 302 StGB, § 28 DP

Der Dienstvorgesetzte, der von einem Untergebenen für sich private Arbeiten während der Dienstzeit verrichten läßt und die Versäumnis als angeblichen Krankenstand tarnt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt.

OGH, 13.09.1978, 10 Os 97/78

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