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§§ 863, 1063, 1392 f und 1422 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 91 Heft 3 und 4 v. 17.2.1979

§ 863 ABGB, § 1063 ABGB, § 1392 ABGB, § 1393 ABGB, § 1422 ABGB

Zur Darlehenskonstruktion beim drittfinanzierten Kauf mit Rückkaufverpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Kreditgeber. – Aus der Einforderung eines bestimmten Forderungsbetrages ohne Vorbehalt bzw Sanktionsandrohung kann unter Umständen ein Verzicht auf weitere Forderungen erschlossen werden.

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