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§ 24 Abs 1 und 2 sowie § 34 Abs 2 VwGG 1965:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1979, 667 Heft 23 und 24 v. 15.12.1979

§ 24 Abs 1 VwGG 1965, § 24 Abs 2 VwGG 1965, § 34 Abs 2 VwGG 1965

Das Fehlen der Originalunterschrift auf der Photokopie einer Beschwerdeausfertigung hindert ihre Behandlung durch den VwGH nicht. Kein Verbesserungsauftrag und keine Einstellung des Verfahrens wegen seiner Nichtbefolgung.

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