vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 503 ZPO; §§ 25 Abs 1 und 29 VersVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 659 Heft 23 und 24 v. 15.12.1979

§ 503 ZPO, § 25 Abs 1 VersVG, § 29 VersVG

Bei Versicherung bloß gegen Feuer ist nur eine erhebliche Erhöhung der Gefahr eines Brandes von Bedeutung. Im letzten zulässigen Rechtsmittelschriftsatz muß jede Partei die ihr nachteiligen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen bekämpfen, auch wenn sie nach deren rechtlicher Beurteilung bisher unerheblich waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!