AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Ingrid MeierJBl 1979, 617 Heft 23 und 24 v. 15.12.1979
Die Verfahrenskosten, die mit jedem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren verbunden sind, können in zweierlei Hinsicht Gegenstand eines auf Ersatz gerichteten Rechtsverhältnisses sein: